Stellungnahme von Bürgermeister Harald Reents zur Berichterstattung über die geplante Schulhauserweiterung in Hallbergmoos. Darin wurde der Verwaltung vorgeworfen, dass sie falsche Prioritäten setze:
Grundsätzlich priorisiert nicht die Verwaltung die Projekte der Gemeinde Hallbergmoos, das maßgebliche beschließende Gremium ist allein der Gemeinderat. Dementsprechend ist die Darstellung, die Verwaltung selbst habe eine interne Priorisierung zu Gunsten des Parkhauses und zu Lasten des Grundschulanbaus vorgenommen, falsch. Die Verwaltung hat zu keinem Zeitpunkt das Projekt Grundschulerweiterung nach hinten priorisiert, sondern es wurde stets weitergeplant. Dies geht auch aus den Anlagen zur Sachstandsmitteilung hervor, die dem Gemeinderat und der Presse zur Sitzung am 8. September 2020 vorgelegt wurden.
Es darf jedoch nicht verkannt werden, dass die einzelnen Arbeitsschritte in dem Projekt sehr umfangreich und zeitintensiv sind, da oberhalb des Kellers in Massivbauweise eine Modulbauweise umgesetzt werden soll. Beim Modulbau sind sämtliche Qualitäten vor der Ausschreibung festzulegen. Somit ist der Abstimmungsbedarf mit den Planern deutlich intensiver. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung im November 2019 war noch nicht klar, ob aus technischer Sicht die Unterkellerung in Massivbauweise als eigener Auftrag vorab im Jahr 2020 ausgeführt werden kann. Unter diesen Umständen hätte man die 1 Mio. Euro benötigt. Seit dem Frühjahr 2020 besteht die Erkenntnis, dass eine gesonderte Beauftragung nicht sinnvoll ist, weshalb dann eine niedrigere Summe angesetzt werden konnte.
Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Bietergespräche auf Grund der Corona-Krise verzögert haben. Ein virtuelles Bietergespräch wäre wenig zielführend gewesen, da die Bewertungskriterien den persönlichen und fachlichen Auftritt des Planers beinhalten und auch eine persönliche Präsentation erfordern.
Sofern der Verwaltung unterstellt wird, sie nehme den politischen Bildungsauftrag durch eine eigenmächtige Priorisierung (über den Gemeinderat hinweg) nicht wahr bzw. ernst, so entspricht dies nicht der objektiven Sachlage. Die vorgenannten Verzögerungen wurden überwiegend von Externen, unter anderem auch durch die neue Rechtslage zum hier erforderlichen Vergabeverfahren bedingt durch ein EuGH-Urteil vom 04.07.2019 und die sich daraus ergebenden Hinweise des Bayer. Bauministeriums, hervorgerufen. Die Verwaltung selbst hat sämtliche Projekte weiterbetrieben, sofern sie auch weitergeführt werden konnten. Mittlerweile sind sämtliche Planungsaufträge erteilt. So ist realistisch mit der Inbetriebnahme des Anbaus im Sommer 2022 zu rechnen.
Das Parkhaus, das in diesem Zusammenhang genannt wird, muss gemäß dem Willen des Gemeinderates – ebenso wie etliche weitere Hochbauprojekte – auch mit hoher Priorität vorangetrieben werden. Es wurde aber nie „über“ den Grundschulanbau gestellt, sondern es wurde mit der erwähnten „internen Umverteilung“ gerade das Ziel verfolgt, die Projekte weiter zügig voranzubringen. Vielmehr steht dies exemplarisch für ein grundsätzliches Problem in der Gemeinde Hallbergmoos – nämlich den Umstand, dass in Hallbergmoos zu viel gleichzeitig angeschafft und umgesetzt werden soll. Hierauf habe ich als Bürgermeister in der Vergangenheit bereits häufig hingewiesen.
Dennoch räumt die Verwaltung Fehler in der Kommunikation mit dem Gemeinderat ein. Es hätte frühzeitiger und auch transparenter kommuniziert werden müssen, dass es im Projekt Grundschulerweiterung zu Verzögerungen gekommen ist. Hierfür möchten wir uns entschuldigen und dies möchten wir in Zukunft besser machen.